Termin vereinbaren
Wir betreuen Sie persönlich und individuell, um Ihnen eine stressfreie Behandlung Ihres Tieres zu gewährleisten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.
Wir sind in Bruckberg in der Regel montags, mittwochs und freitags von 9 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Augennotfällen können Sie versuchen uns auch außerhalb dieser Zeiten zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich eine Terminsprechstunde durchführen und uns viel Zeit für Ihr Tier nehmen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir daher mit 50 Euro je Stunde als Entschädigungsleistung für unseren Verdienstausfall berechnen. Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab.
Dienstags und Donnerstags steht Frau Dr. Rogge Ihnen als Augenspezialistin in der Tierklinik Ismaning – Oskar-Messter-Str. 6 in Ismaning – zur Verfügung. Termine dort vereinbaren Sie bitte direkt in der Tierklinik unter Tel. 089 / 54 045 640.
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Frequently Asked Questions
Ihr Haustierarzt kann Sie zu uns überweisen, Sie können aber jederzeit auch unabhängig von einer Überweisung einen Termin bei uns vereinbaren. Während wir im Fall einer Überweisung quasi „automatisch“ einen Befundbericht an Ihre überweisende Tierarztpraxis schicken, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob Sie einen Bericht an Ihre Haustierarztpraxis wünschen oder nicht.
Falls die Augenerkrankung bei Ihrem Tier einen systemischen Hintergrund hat, d.h. eine Allgemeinerkrankung die Ursache dafür sein kann, werden wir Sie bitten, sich für die weitere Abklärung und Behandlung dieser Allgemeinerkrankung an Ihren Haustierarzt zu wenden. Wir sind bestrebt hierbei zum Wohl Ihres Tieres eng mit Ihrer Haustierarztpraxis zusammen zu arbeiten. Sind Sie nicht an uns überwiesen worden, nehmen wir auf Ihren Wunsch hierzu ebenfalls gern mit Ihrer Haustierarztpraxis Kontakt auf.
Die Abrechnung tierärztlicher Leistungen richtet sich in Deutschland nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) in der jeweils neuesten Fassung, derzeit von November 2022. Hierin sind verschiedenste tierärztliche Leistungen aufgeführt. Diese werden mit dem einfachen bis dreifachen – im Notdienst und an Feiertagen aber auch bis zu maximal dem vierfachen – Satz berechnet. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der einzelnen Leistungen zuzüglich abgegebener oder angewandter Medikamente und speziellem Material und derzeit 19 % Mehrwertsteuer.
Der Umfang der notwendigen Untersuchungen und der Behandlung kann sehr variieren. Bitte sprechen Sie uns an, wie viel dies im Fall Ihres Tieres voraussichtlich etwa kosten wird. Haben Sie jedoch bitte Verständnis dafür, dass wir telefonisch ohne Vorstellung Ihres Tieres keine genaueren Kostenschätzungen vornehmen können.
Die tierärztliche Gebührenordnung finden Sie hier.
Durch den immensen Anstieg an Wissen sowie diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in den vergangenen Jahrzehnten und den weiter stetig anhaltenden Fortschritt ist es inzwischen schier unmöglich als Tierarzt noch in allen Fachgebieten der Tiermedizin (von den inneren Krankheiten über Dermatologie, Geburtshilfe, Onkologie, Hirnoperationen bis zur Implantation künstlicher Gelenke) auf dem aktuellen Stand zu sein. So kommt es ähnlich wie schon lange in der Humanmedizin auch in der Tiermedizin zu mehr und mehr Spezialisierung.
Eines dieser speziellen Fachgebiete ist die Augenheilkunde (Ophthalmologie). Mit ihrer Hilfe ist es möglich, Ihrem Tier in vielen Fällen das Sehvermögen zu erhalten oder wiederherzustellen, in denen dies noch vor einigen Jahren nicht möglich war. Ebenso können häufig auch schmerzhafte Veränderungen am Auge besser erkannt werden. Neben entsprechender Erfahrung sowohl in der Erkennung der Erkrankung als auch in ihrer Behandlung braucht es hierzu eine spezielle Ausrüstung, deren Anwendung zum einen häufig viel Übung erfordert und die oft auch bei den geringen Fallzahlen von Augenpatienten in einer allgemeinen Praxis nicht erschwinglich sind. Ziele der Behandlung sind nach Möglichkeit der Erhalt des Sehvermögens – und wo dies nicht möglich ist zumindest das Erreichen von Schmerzfreiheit.
Ebenso kann die Untersuchung dem Ausschluss von Augenerkrankungen bei Ihrem Tier dienen, z.B. zum möglichst weitgehenden Ausschluss erblicher Augenkrankheiten bei Zuchttieren oder zum Ausschluss einer eventuellen Augenerkrankung als Ursache von beobachteten Verhaltensauffälligkeiten bei Ihrem Haustier.
Glücklicherweise ist die Augenuntersuchung an sich nicht schmerzhaft. In der Regel läuft sie so ab:
Zuerst fragen wir Sie über die Vorgeschichte Ihres Tieres und der jetzigen Auffälligkeit (Erhebung der Anamnese). Nach Möglichkeit bringen Sie hierzu die Befunde eventuell bereits anderswo erfolgter Untersuchungen und auch die bisher verabreichten Medikamente mit.
Insbesondere Hunde sind ebenso wie Menschen häufig von einem Trockenen Auge betroffen. Deshalb wird anschließend nach einem ersten Blick mit dem Spaltlampenbiomikroskop meist zunächst eine Messung der Tränenmenge durchgeführt. Nach diesem „ Schirmer-Tränen-Test“ und einer genaueren Betrachtung des Kopfes und der Augenstellung aus etwas Entfernung wird eine genaue Untersuchung der Augenumgebung, der Augenoberfläche und der vorderen Augenabschnitte (bis etwa zum vorderen Teil des Glaskörpers) mit dem Spaltlampen-Biomikroskop durchgeführt, das heißt die Augen Ihres Tieres mit verschiedenen Lichtern untersucht. Hierbei werden gleichzeitig die Pupillenreflexe (Verengung der Pupille bei Lichteinfall) und der Blendreflex (Schließen des Auges oder Zwinkern bei hellem Licht) geprüft. Das Testen der sogenannten Drohreaktion ist eine Möglichkeit zu prüfen, ob Ihr Tier sieht. Allerdings ist die Drohreaktion bei jungen Hunden und Katzen häufig erst im Altern von mindestens 12 Wochen auslösbar.
Mit einem speziellen Farbstoff (Fluoreszein) kann dann geprüft werden, ob sich die Hornhaut des Auges stellenweise anfärben lässt (Fluoreszeintest), ob eine eventuelle Wunde der Hornhaut Kammerwasser austreten lässt (Seidel-Test) und ob die Tränennasenkanäle durchgängig sind (Jones-Test).
Die Messung des Augeninnendrucks mit einem Tonometer erfordert eine leichte Berührung der Hornhaut mit dem Gerät. Hierzu kann je nach Tonometer eine vorherige Betäubung der Hornhautoberfläche mit einem Tropfen Oberflächenanästhetikum nötig sein.
Eine komplette allgemeine Untersuchung des Auges wird dann mit der Untersuchung der hinteren Augenabschnitte mit einem direkten oder indirekten Ophthalmoskop abgeschlossen. Je nach Weite der Pupille kann es nötig sein, hierzu zunächst einen Tropfen eines pupillenerweiternden Mittels zu geben. Meist stellt die Pupille dann innerhalb einer halben Stunde weit. Individuell und vor allem bei entzündlichen Reaktionen im Auge kann dies aber auch deutlich länger dauern. Bei der Ophthalmoskopie wird der hintere Bereich des Glaskörpers und der Augenhintergrund, d.h. die Netzhaut (Retina) sowie der Eintrittspunkt des Sehnervens ins Auge beurteilt. Bei einigen Tieren mit wenig Pigment in der Netzhaut ist auch die Aderhaut (Choroidea) sichtbar.
Die Messung des Augeninnendrucks und die Ophthalmoskopie sind nicht bei jeder Fragestellung unbedingt nötig, jedoch ist ohne diese Untersuchungen keine genaue Aussage über den Augeninnendruck und den Zustand des Augenhintergrunds möglich.
Je nach Symptomatik und Fragestellung können noch spezielle weitere Untersuchungen nötig sein, z.B. Spülung des Tränennasenkanals, Untersuchung des Kammerwinkels, Ultraschalluntersuchung des Auges, ein Elektroretinogramm (ERG) zur Prüfung der Netzhautfunktion, Probennahme zur zytologischen Untersuchung u.a.. Eine fotografische Dokumentation kann insbesondere bei bestimmten chronischen Erkrankungen der Hornhaut, der Iris oder des Augenhintergrunds zur Verlaufskontrolle sinnvoll sein.